Ganz Narrenfreiheit hat die Telekom da auch nicht, Stichwort Must-Carry. Also §52b RStV. Gerade so Regionalsender wie CityVision haben gerne mal Rückendeckung der Medienanstalten und müssen von Betreibern eingespeist werden egal wie wenig Leute wirklich schauen, wieviel eigenes Programm (Stichwort Regionalfenster) in welcher Qualität angeboten wird oder wie die technische Qualität des Senders ist.