Sky & WOW

RTL macht bisher einiges richtig

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Die deutsche Adaption einer gefeierten Coming-of-Age-Serie und preisgekrönte Reality: Die RTL+ Highlightformate „Euphorie“ und „Die Verräter – Vertraue Niemandem!“ starten im Juli auf Sky und WOW. Die deutsche Coming-of-Age-Serie „Euphorie“ ist ab 7. Juli abrufbar, die drei Staffeln von „Die Verräter – Vertraue Niemandem!“ starten am 15. Juli.

In seiner neuen Funktion verantwortet Patrick Sturm die Technologieorganisation von RTL Deutschland. Zu seinen Aufgaben in dieser Funktion gehört die Zusammenführung der Technologieplattformen von Infrastruktur über Playout, Streaming, CRM bis hin zu Data und AI enablement. Ziel ist es, die technologischen Stärken von RTL und Sky zu vereinen und Innovationen schneller in die Organisation zu bringen.

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Im Vorabentscheidungsverfahren Sky Österreich Fernsehen (C-234/25) stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) erstmals klar, dass es sich bei Streaming-Abos, bei denen sich die den Verbraucher:innen zur Verfügung gestellten Inhalte auf einem Server befinden, auf den die Kund:innen mittels eines Hyperlinks oder einer App zugreifen können, um sie live, auf Abruf oder nach dem Herunterladen auch offline anzusehen, um digitale Dienstleistungen und nicht um digitale Inhalte handelt, sofern die Leistung über einen dynamischen Charakter aufweist. Das bedeutet im Ergebnis, dass das 14-tägige Rücktrittsrecht von Verbraucher:innen nicht bereits mit Beginn der Nutzung des Streamingdienstes erlischt, sondern erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung.

Betrifft jetzt erstmal nur Österreich, da Österreichische Gerichte weiter entscheiden müssen, aber könnte auch für Deutschland eventuell mal relevant werden.

Wenn ich den Dienst nutzen kann, ist es doch eine vollständige Erbringung des Dienstes, sonst könnte ich diesen ja nicht nutzen.
Wer weiß wie es in Österreich ist, ob es bei Sky z.B. eine Staffelung der Freigabe gab.

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Spannend, aber in meinen Augen komplett am Thema vorbei. Richter, die alt und knochig sind sollten solche Entscheidungen nicht treffen dürfen :grinning_face_with_smiling_eyes:

Aber vor Gericht und auf Hoher See bist du halt immer in Gottes Hand und viele Gerichtsurteile haben heuzutage eh mit gesundem Menschenverstand nichts mehr zu tun :grinning_face_with_smiling_eyes:

Desweiteren Telekom/O2 gibt es ein Widerruf auf digitale Medien.

Telekom über die Hotline

O2 über das Kundencenter

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Ist das schon immer so bei einem WOW Abo?

Zitat aus der Fußnote

Die enthaltenen Sender sind teilweise nicht durchgängig verfügbar, da aus lizenzrechtlichen Gründen vereinzelt Programminhalte online nicht zur Verfügung stehen.

Hab das nicht, bzw finde ich es nicht.

Auf der WOW-Seite konnte ich den Text jetzt erstmal nicht finden.

ChatGPT antwortete auf die Frage …

Wo findet man auf wowtv.de den Text „Die enthaltenen Sender sind teilweise nicht durchgängig verfügbar, da aus lizenzrechtlichen Gründen vereinzelt Programminhalte online nicht zur Verfügung stehen.“

… dies:

Der von dir zitierte Hinweis ist derzeit offenbar nicht mehr öffentlich auf einer Seite von wowtv.de auffindbar. Eine Suche auf der WOW-Website nach dem exakten Wortlaut liefert keine Treffer.

Der Text lautete:

„Die enthaltenen Sender sind teilweise nicht durchgängig verfügbar, da aus lizenzrechtlichen Gründen vereinzelt Programminhalte online nicht zur Verfügung stehen.“

Er wurde früher als Sternchenhinweis in den Angebots- und Tarifbedingungen von Sky Ticket bzw. später WOW verwendet, insbesondere bei den Paketen mit Live-Sendern. Der Wortlaut ist in älteren Werbematerialien und Diskussionen dokumentiert.

Heute verwendet WOW stattdessen allgemeinere Formulierungen, etwa:

  • dass nicht alle Inhalte aufgrund von Lizenzrechten auf Abruf verfügbar sind, oder
  • dass einzelne Inhalte nicht heruntergeladen werden können, weil die entsprechenden Rechte fehlen.

Wenn du den Satz für einen rechtlichen Nachweis (z. B. AGB, Verbraucherrecht oder einen Streitfall) suchst, kann ich auch nach einer archivierten Version (z. B. aus dem Internet Archive oder älteren WOW-/Sky-Tarifseiten) suchen.

Via https://community.sky.de/conversations/rund-ums-abo/vertrag-seit-15-jahren-pl%C3%B6tzlich-zum-01.07.2026-beendet-ohne-k%C3%BCndigung/6a50a98c3b24ec216b82ce47:

Hallo zusammen,

ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen oder hat etwas Ähnliches erlebt.

Wir sind seit rund 15 Jahren Sky-Kunden. Unsere letzte Vertragsänderung erfolgte 2023, seitdem lief der Vertrag ganz normal weiter.

Zum 01.07.2026 wurden plötzlich alle Sky-Dienste deaktiviert. Weder Sky Q noch Sky Go oder der Login in unser Kundenkonto funktionierten noch.

Eine Kündigung haben wir zu keinem Zeitpunkt erhalten – weder per Post noch per E-Mail oder über das Kundenportal.

Der Kundenservice hat uns inzwischen verschiedene Begründungen genannt:

technischer Fehler,

technische Änderungen,

Systemumstellung.

Auf meine Nachfrage nach der Kündigung wurde mir im Chat außerdem mitgeteilt, dass kein versendeter Brief und keine registrierte E-Mail zu einer Kündigung gefunden werden konnten.

Stattdessen wurde uns mehrfach angeboten, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Meine Fragen sind daher:

Ist noch jemand zum 01.07.2026 plötzlich ohne vorherige Kündigung abgeschaltet worden?

Hat noch jemand im Zusammenhang mit einer Systemumstellung seinen Vertrag verloren?

Kann ein Moderator prüfen, warum unser Vertrag beendet wurde und ob tatsächlich eine Kündigung im System hinterlegt ist?

Vielen Dank für jede Rückmeldung.

Stand:

Sky arbeitet derzeit an einer technischen Umstellung in den System. Dabei kam es leider dazu, dass einige wenige Sky Abonnements vorzeitig zum 30. Juni 2026 beendet wurden und nicht reaktiviert werden können. Dazu gehört auch unser Abonnement. Und dann wieder: Damit du Sky so schnell wie möglich wieder schauen kannst, würden wir gerne einen neuen Vertrag mit dir aufnehmen. Im Zuge dessen erhalten wir auch die neuesten Geräte. Aber es sagt mir niemand auf welcher Grundlage Sky denkt, dass ein Vertrag ohne Kündigung fristlos endet

Genau dieses Angebot habe ich per Mail bekommen und dort stand der Text, den ich oben gepostet hatte.

Steht aber mit keinem Wort auf der Seite im Kleingedruckten. Auch im Hilfe-Center, wenn ich einen Teil davon im Suchfeld einfüge, gib es 0 Ergebnisse.

Es gibt höchstens den Satz „Aus lizenzrechtlichen Gründen, sind nicht alle Inhalte in HD verfügbar“.

Es gibt Sender, die in Sendepause gehen, wenn mal wieder für Sportübertragungen mehr Sat-Kapazitäten gebraucht werden. Dies betrifft dann auch die Sender, die via Internet verbreitet werden.

Ob den Stromvertrag, das Streaming-Abo oder die Mitgliedschaft im Fitnessclub – einen Großteil ihrer Verträge können Verbraucher:innen bequem online abschließen. Damit sie aus den Verträgen genauso leicht auch wieder aussteigen können, ist seit Juli 2022 der Kündigungsbutton Pflicht. Lassen sich Abonnements online abschließen, müssen die Unternehmen ihren Kund:innen eine einfache und gut sichtbare Möglichkeit zur Online-Kündigung dieser Dauerschuldverhältnisse bieten. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG setzte diese Vorgabe nicht angemessen um. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale NRW bereits 2025 erfolgreich vor dem Oberlandesgericht München (Az. 6 U 4336/23 e). Das Unternehmen passte die Darstellung zwar an, doch auch die Neugestaltung des Kündigungsbuttons war nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht ausreichend. Dieser Einschätzung folgte das Landgericht München I (Urteil vom 14.07.2026, Az. 33 O 14294/25) und verurteilte Sky zur Unterlassung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Soll immer wieder an Informationen aktualisiert werden.

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DFB-Pokal Streams von Sky sind nun vorhanden bei RTL+.

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Für Österreich ist schon eine Richtung gesetzt. Würde wundern, wenn RTL hier etwas anderes macht.

RTL+ wird 2027 vollständig in das Sky-Angebot integriert

Die langfristige Strategie sieht eine noch wesentlich engere Verknüpfung vor. Im Jahr 2027 soll die Streamingplattform RTL+ als fester, dauerhafter Bestandteil direkt in das Sky-Produktportfolio integriert werden. Damit müssen Abonnenten künftig nicht mehr zwingend zwei unterschiedliche Plattformen buchen, sondern erhalten alle Inhalte gebündelt aus einer Hand.

Quelle

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