Zattoo

Ähm… ja, das stimmt dann aber auch nicht 100%.
Also erstmal, DisneyChannel ist halt nicht ProSieben. Und die Einspeisepflicht gilt auch nicht für die ÖR, sondern für die Sender, die die Medienanstalten als „Must-Carry“ definieren. Siehe auch wieder den Medienstaatsvertrag §81

https://media.rtl.com/meldung/Sender-von-RTL-Deutschland-erwirken-wegweisendes-Grundsatzurteil-zu-Weitersenderechten-von-TV-Programmen/?text=true
Erklärt hoffentlich deine falsche Auffassung.

Liest sich irgendwie anders (IP-TV = OTT)
RTL-Sender müssen Programm nicht als IP-TV vermarkten lassen

Primär geht es um die Höhe der Urheberrechtsvergütungen, die die Kabelnetzbetreiber an die Verwertungsgesellschaften zahlen.

Welche Auffassung meinst du denn konkret?

Der Schluss ist glaub einen Schritt zu weit gedacht. Die Sender wollen natürlich nicht, dass IPTV als Kabel gilt, die wollen für IPTV auch neue Verträge mit den entsprechenden neuen Konditionen. Also entscheidender ist imho der Punkt „IPTV != Kabel“.

Und das jetzt wo der Große Player auf dem Markt das Produkt IPTV aufgeben will. Wie immer zu spät aber ist ja nichts neues

Falsch verstanden?

Auch wenn das an Grinch geht aber wie ist das gemeint? Falsch Verstanden?

Frage ging an Dich.

Ich habe das Ganze jetzt so verstanden, dass IPTV (Multicast) die DVB-Gleichstellung verloren hat :man_shrugging:

Verloren und damit gleichgestellt zu OTT? Was eigentlich auch egal wäre für Telekom da die Zeit eh 2025/2026 EVENTUELL vorbei ist

Also wie gesagt, ich denke da interpretiert ihr zuviel rein. Bei dem Urteil ging es rein darum, ob ein Kabelanbieter die mit einem Sender verhandelten Bedingungen für die Ausstrahlung im Kabelnetz ohne weiteres auf sein IPTV Netz anwenden darf oder für IPTV ein neuer Vertrag ausgehandelt werden muss. Und nur letzteres wurde vom Gericht festgelegt.

Das hat mit OTT auch erstmal gar nichts zu tun und auch nicht mit evtl. Einschränkungen (deshalb ja auch die Frage an @Torc welche Auffassung er da widerlegt sieht).

Für eine Telekom hat es ebenfalls praktisch keine Relevanz, weil diese gar keine historischen Kabelrechte innehatte. Da war IPTV zuerst und später hat man die Kabelrechte mitverhandelt.

Spannender wäre gewesen, wenn das Gericht NetCologne Recht gegeben hätte. Denn dann könnte eine Telekom versuchen die ausgehandelten IPTV Rechte auf ihre OTT Plattformen anzuwenden, ohne das neu mit den Sendern aushandeln zu müssen.

Aber wie man sieht, stehen die Chancen da offenbar eher schlecht von rechtlicher Seite Unterstützung gegen die Praktiken der Sender und Rechteinhaber zu erhalten. Die freuen sich über die neuen Techniken, weil das wieder eine Gelegenheit ist weitere Bedingungen in die neu auszuhandelnden Verträge zu schreiben.

Einmal zum Vergleich

Für Deutschland sehr unvollständig
Viele Sender wo es Replay gibt stehen da nicht eigentlich fast alle, die nicht in der Liste sind wo es nicht gehen soll.

Witz:
Replay ist für die folgenden Sender verfügbar:

  • Nick HD

Auf den folgenden Sender ist Replay aus lizenzrechtlichen Gründen nur ausgewählte Sendungen verfügbar:

  • Nickelodeon

:joy::see_no_evil: