Änderungen beim Cloud-Speicher ab Q2/2023

wetter.com TV :grin:

Interessant. Gut zu wissen…

Dies ist dann allerdings neu. Und komplex, nun ja, bisher ist es genau so umgesetzt, das bestimmte Aufnahmen ein Verfallsdatum haben.

Wenn dann, damit man es sich in Bonn einfach machen kann, sowas pauschal für Sender gilt, die bisher nur bestimmte Sendungen mit Fristen versehen haben, dann ist das ein absoluter Rückschritt…und frech obendrein von der Telekom.

Hab mal kurz einen Rundblick genommen, faktisch findet man den Hinweis mit den 60 Tagen jetzt bei sämtlichen Inhalten der ProSieben/SAT1 Gruppe, dazu bei Kabel1 und Kabel1 Classic.

Bisher waren „Blockbuster“ bei Pro7/SAT1 für Cloud Aufnahmen zumeist gesperrt. Kabel1 (Classic) hatte nach meiner Erinnerung keine Einschränkungen (Spulen bei Kabel1 vielleicht).

Wer bitte kommt denn bei der Telekom auf so bekloppte Ideen? Bisher war es doch auch möglich gezielt Inhalte mit Restriktionen zu belegen. Spart das echt so ungemein Kosten, wenn man es nun maximal Kundenunfreundlich in quasi vorauseilendem Gehorsam für alle Inhalte besagter Sender umsetzt?

Da können sie sich ihre zusätzlichen Stunden Speicher auch in die Haare schmieren…

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Und wie immer betont Telekom nur das gute. In diesem Fall die 100 Stunden auch wenn der Bestandskunde ca. 3 Monate darauf warten darf. Der andere Kram hat er jetzt aber schon…

Mooment, hier kommen ein paar Dinge durcheinander.

Die sendungsspezifischen Einschränkungen gibt es weiterhin. Allerdings beschränkt sich das auf „Aufnehmen erlaubt ja/nein“. Sowas wie Vorspulen, Speicherdauer, Anzahl der Streams und was man da noch alles einstellen kann ist aber „nur“ pro Sender möglich. Da hat sich mit dem größeren Speicher auch gar nichts geändert. Diese generelle Einschränkung der Speicherdauer gibt es schon länger als ich das in meiner Datenbank erfasse, also mindestens seit Mai 2020.

Und um das vielleicht auch noch mal klar zu stellen, da kann die Telekom am wenigsten dafür. Selbst die Sender sind nur Erfüllungsgehilfen. Am Ende steht das in den Auflagen der Rechteinhabern, welche „Schutzmaßnahmen“ für die Inhalte zu ergreifen sind. Und wenn man da genau das erfüllen würde was drin steht, würde man gar nicht mehr durchblicken was man wo darf.

Die Beobachtung dass früher Blockbuster nicht aufnehmbar waren dürfte aber hinkommen. Denn am Ende ist die Logik einfach: werden alle Auflagen erfüllt, Aufnahme erlaubt. Werden Auflagen nicht erfüllt, Aufnahme gar nicht erst erlaubt. Also letztlich wurde die Beschränkung der Aufnahmedauer im Sinne der Steigerung der Aufnahmequote eingebaut, nicht um die Leute zu ärgern oder aus Faulheit (allein die eingebauten Einschränkungen dürften ein Schweinegeld gekostet haben).

Ich bezweifle übrigens auch, dass das bei waipu und Co groß anders ist. Denn soweit ich weiss stellen die Sender selbst gar nicht die genauen Einschränkungen pro Sendung bereit. Die kennen die Einstellungen der Anbieter und teilen dann jedem Anbieter mit welche Sendung aufgenommen werden darf und welche nicht.

Jo

Wenn du damit die 60 Tage meinen solltest, Nope. Dieser explizite Hinweis ist neu.

Beispiel, meine derzeit älteste Aufnahme von Kabel1 Classics stammt vom 12.03.2023 und hatte damals beim anlegen definitiv keinen Hinweis auf einen Verfall nach 60 Tagen. Jetzt steht natürlich dabei, dass die Aufnahme nur noch 5 Tage abspielbereit ist.
Weshalb ich mir da sicher bin, ich hätte die Aufnahme erst gar nicht angelegt, wenn da Einschränkungen benannt gewesen wären.

Das es Aufnahmen mit Verfallsdatum bei OTT gibt und immer gab zweifle ich ja auch nicht an. Schon vom Labor her kann ich mich gut erinnern, dass es mal Thema war die Tage bis Ablauf doch bitte auch via Aufnahmeliste auf der One angezeigt zu bekommen.

Möglich, das bisher auch schlicht „vergessen“ wurde den Hinweis deutlich einzublenden beim anlegen einer Aufnahme, wenn diese nach 60 Tagen verfällt…und wo ich es gerade zur Hand habe der Versuch.

Lege ich auf ProSieben „The Masked Singer“ heute 20.15 Uhr an:

–> auf dem iPad gibt es den Hinweis mit den 60 Tagen
–> auf dem ATV gibt es KEINEN Hinweis auf besagte 60 Tage, da kann ich gar noch die Option „Speichern: Bis manuell löschen speichern“ setzen.

–> auf der One dürfte der Hinweis dann auch eher fehlen, siehe eingangs von mir erwähnte Aufnahme, da schau ich später und nerve entsprechend im Labor.

Okay, viel Text mit einem spontanen Versuch während er entstand und die Erkenntnis, die Telekom hat dieses Limit offenbar doch schon länger…kann aber wie schon oft bewiesen kein konsistentes Nutzererlebnis, da Murks im Detail. Sprich, Fehler im GUI auf einigen Plattformen.

Herrje…!!!

@Freddie, der sofortige Hinweis und auch teilweise die Hinweise bei den Aufnahmen sind neu.

Siehe Edit. Etwas verworren, weil ich nebenher getestet hab, aber schlussendlich hoffentlich zu verstehen.

Das mag sein, dass es je nach Client unterschiedlich ist, aber hier ein Bild aus meinem „Privatarchiv“ von 2019 :innocent:

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Jup. Und dies ist schlicht Murks…

Ich hatte Freenet TV über DVB-T2 HD, kenne die aktuellen Restriktionen nicht.
Dort waren bei den Privaten eigentlich keine Einschränkungen, wie Vorspulen bei Aufnahmen, Ablauf der Aufnahme usw.
Sollte jemand Freenet TV haben, wäre „The Masked Singer“ heute 20.15 Uhr eine gute Testmöglichkeit.
Dann wäre das die einzige (oder Sat) Möglichkeit für den Kundenkreis.

Nachtrag:

Die RTL Gruppe hat Restriktionen, Pro7/Sat1 wohl nicht.
Unter 25.

Hinweis ist da, könnte aber deutlicher sein

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Bei MagentaTV IPTV gibts diese Einschränkungen ja auch nicht (bis auf Vorspulsperre bei RTL HD)… Das ist der „Bestandschutz“ für klassischen Rundfunk zu dem DVB-* zählt, OTT aber nicht :see_no_evil:

Man muss aber auch etwas unterscheiden: die Vorspulsperren sind wegen Werbung überspringen, kommt also von den Sendern. Die Aufnahmedauer bzw. Aufnahmeverbot ist von den Rechteinhabern, damit die Leute VoDs kaufen.

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Ja, damals war auf Sat1, bei einer US Serie-Erstausstrahlung Vorspulen (Werbung) möglich, über DVB.
Bei OTT aber nicht, hatte mich nur gewundert. Die Sendung/Sender war ja die/der gleiche.
Bei ÖR-Sendern besteht die Einschränkung ja nicht, soweit ich es mitbekommen habe.

Ich nehme regelmäßig was von pro Sieben auf via iptv und da kann man zum Glück Vorspulen bei einer Aufnahme. Via Ott nehm ich nichts mehr auf. Dachte das man da auch Vorspulen kann bei einer Aufnahme aber denkste pustekuchen

Bei RTL SD darf man seit einiger Zeit auch im Cloud Recorder vorspulen. Dafür aber auch nur in SD aufnehmen :sweat_smile:

Freu. Da ist ja die Freude groß bei verringerter Bild Qualität darf man vor spulen. Nicht schlecht. Respekt :slight_smile:

Das Thema scheint interessant zu werden :scream: