MagentaTV Plauderthread (2018-2022)

Und noch nicht mal schneller ist der?
Echt, was für lahme Krücken… eine Aufnahme wiedergeben und ein wenig spulen ist doch ein echter K®ampf mit dem 401er…

Während wir seit kurzem ab 20 Uhr die PIN Abfrage schon während der Abfrage deaktivieren können, wird Sky sie komplett deaktivierbar machen: https://www.kdgforum.de/viewtopic.php?t=40779

Bei Unitymedia ist das schon lange möglich.

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Jetzt fehlt nur noch MagentaTV!!!

Mich nervt das auch schon lange bei Magenta. Aber gut, et es wie et es :wink:
Wenn man wenigstens noch die Vorschaltseite eleminieren könnte wäre das schon ein riesen Vorteil. Würde doch reichen, wenn gleich die Seite mit der Pin Eingabe käme. Aber neeee :angry:

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Nö - inakzeptabel :wink:, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg :thinking:

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Aber wenn doch der Wille nicht da ist :man_shrugging:

Bei den Kunden schon, nur nicht bei der Telekom :confused:

Also ich hab mir sagen lassen, dass ein neues Jugendschutz Konzept in der Mache ist. Aber ich weiß weder was drin ist, noch wann es kommt :see_no_evil: Beim Jugendschutz, wo die Anwälte mitreden, mahlen die Mühlen wohl langsam… Ich drücke jetzt einfach mal die Daumen, dass man sich dem Trend anschließt :innocent:

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Also in einem Haushalt ohne Kinder (wie bei mir) fühlt man sich einfach nur bevormundet, sehr nervig.

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Da wird es noch eine Erleichterung geben (ist in der Mache). Nur, wie @Grinch schon gesagt hat, wenn die Anwälte ihre Finger drin haben, ist das alles andere als agil

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Das verstehe ich auch schon seit EntertainTV nicht. Dass man nicht die Möglichkeit hat, die Abfrage komplett zu deaktivieren.
Laufen denn auf den privaten Sendern nie FSK16 Filme um 20.15Uhr? Ein Pin Abfrage gibt es da jedenfalls nicht.

Laut Gesetz nur ab 12 Jahren und ab 22 Uhr ab 16, es gibt aber Ausnahmen.
Wie hätte man sonst diese Landung in der Normandie schon nach 20 Uhr zeigen können auf Pro 7…

RTL2 hat wohl vor kurzem einen FSK16 Film um 20:15 Uhr ohne Zensuren gezeigt. War aber eine Ausnahme.

Aber genau sowas macht die Pin Abfrage auch unnötig. Es spricht mehr gegen die Abfrage als dafür.

Hab gerade mal ein Beispiel rausgesucht.
Freitag, 20.15Uhr, Pro7 der Film “Parker” > FSK16. laut Wiki gibt es nur diese Version, also keine FSK12.
Oder schneidet da Pro7 selbst etwas raus?

[OT]
Ja, den störenden Film zwischen der Werbung…:joy:
[/OT]

:wink:

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Also zugegebenermaßen ist das nicht immer ganz einfach nachvollziehbar. Aber geregelt wird das nach meinem Verständnis vom Jugend-Medienschutz-Staatsvertrag.
Und der sagt dann in der Tat in §5, Abs 4:

(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
[…]
(4) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Gleiches gilt, wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren anzunehmen ist, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder unter zwölf Jahren anzunehmen, ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen.

Und Abs. 3 bestimmt für alle anderen:

(3) 1Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er 1.
durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert, oder das Angebot mit einer Alterskennzeichnung versieht, die von geeigneten Jugendschutzprogrammen nach § 11 Abs. 1 und 2 ausgelesen werden kann […]

Und in diesem §11 steht dann

[…]Sie müssen zur Beurteilung ihrer Eignung einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle vorgelegt werden[…]Zudem müssen sie benutzerfreundlich ausgestaltet und nutzerautonom verwendbar sein.

Also am Ende muss halt jeder Anbieter sich die Implementierung des Jugendschutzes abnehmen lassen und da ist dann die Abwägung zwischen Jugendschutz und Benutzerfreundlichkeit möglicherweise von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die Telekom hat da zumindest mal bislang keine Vorreiterrolle gehabt, sondern guckt sich eher an was die anderen machen und wenn die es genehmigt bekommen, baut man es nach. Ist natürlich eine recht komfortable Situation. Denn wenn die Lösung abgelehnt wird, war Zeit und Geld dafür umsonst und eine bereits genehmigte Verfahrensweise sollte auch einem anderen Anbieter genehmigt werden - oder sagen wir mal, man dürfte zumindest gute Chancen haben.

Aber bezogen auf private (oder ÖR) Sender um 20:15 Uhr ist die Lage imho einfach… da sie keine technischen Maßnahmen ergreifen, die Nutzung einzuschränken, müssen sie sich an die Sendezeiten halten und eine entsprechende Fassung zeigen, die für diese Zeit freigegeben ist.

Wie geschrieben… sie dürfen auch Ausnahmen machen.

Zum FSK… irgendwo habe ich da FSF gelesen… :thinking:, weiß nicht mehr.
Aber guckt mal bei Mediatheken… da gibt es eine Zeile Vorab in der Mediathek… da die letzte Position rechts Nord bei Nordwest (war es gestern noch) die Serie mit Hinnerk, steht dort in der Beschreibung FSK 18 (wtf.), bei der Ausstrahlung im TV dann aber k.A.

Was ist denn das für eine Datenhaltung.

In der Mediathek kannst Du sie Dir dann erst ab 23:00 Uhr ansehen (Ausnahme ZDF, da erfolgt eine PIN-Abfrage).

Kann ich jetzt nicht probieren, muß kurz zum Doc, ist aber die ARD Mediathek, dürfte dann ja nicht laufen.
Achja, FSF stand da bei der Sendung.