am Wochenende vom 29. und 30. März 2025 kam über unseren Onlineshop versehentlich ein Vertrag über besserWLAN FUT 2, zustande.
Leider ist uns ein Fehler unterlaufen, indem besserWLAN FUT 2, welches zunächst ausschließlich für einen konzerninternen Test vorgesehen war, versehentlich auf unserer externen Produktbestellseite sichtbar war. Wir fechten daher den Vertrag gemäß § 119 BGB wegen eines Erklärungsirrtums an.
Wir bedauern diesen Fehler zutiefst und möchten Sie darüber informieren, dass die Bestellung für das genannte Produkt nicht ausgeführt werden kann. Wir bitten um Ihr Verständnis und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Selbstverständlich werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt. Sollten Sie Fragen zu dieser Angelegenheit haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Kundenservice der Telekom
Hat sich wohl erledigt oder hat jemand ne Lieferung erhalten?
wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 2. April 2025 mitgeteilt haben, kam es am Wochenende vom 29. bis 30. März 2025 versehentlich zur Veröffentlichung eines noch nicht freigegebenen Testprodukts auf unserer Bestellseite.
Den dadurch entstandenen Vertrag über besserWLAN FUT 2 haben wir gemäß § 119 BGB wegen eines Erklärungsirrtums wirksam angefochten.
Uns ist bewusst, dass in einigen Fällen bereits Geräte ausgeliefert wurden. Auch wenn der Vertragsabschluss aufgrund der Anfechtung rückwirkend als nicht erfolgt gilt, möchten wir uns für die entstandenen Umstände ausdrücklich entschuldigen.
Wir bitten Sie daher, das gelieferte Gerät /die gelieferten Geräte an uns zurückzusenden.
Natürlich übernehmen wir sämtliche Rücksendekosten. Ein entsprechendes Retourenlabel erhalten Sie per separater E-Mail von uns.
Was Sie jetzt tun können:
Verpacken Sie das Gerät bitte transportsicher.
Kleben Sie das Rücksendeetikett gut sichtbar auf das Paket.
Geben Sie die Sendung in einer Filiale der Deutschen Post oder bei DHL ab.
Eine Nutzung des Geräts über diesen Zeitpunkt hinaus ist leider nicht gestattet.
Für Rückfragen oder bei Unterstützungsbedarf steht Ihnen unser Team selbstverständlich zur Verfügung.
Nochmals vielen Dank für Ihr Verständnis – wir freuen uns, Sie auch künftig mit passenden Produkten und Services zu begleiten.
Das Versandhaus verschickt halt Sachen. Die bekommen den Auftrag und denen ist es egal ob es noch im test ist oder nicht. Es wurde bestellt also weg damit zum Besteller
Aber das zeigt nur wieder das Geräte alle da sind und das die Test das unnötig in die Länge zieht
wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 2. April 2025 mitgeteilt haben, kam es am Wochenende vom 29. bis 30. März 2025 versehentlich zur Veröffentlichung eines noch nicht freigegebenen Testprodukts auf unserer Bestellseite.
Den dadurch entstandenen Vertrag über besserWLAN FUT 2haben wir gemäß §?119 BGB wegen eines Erklärungsirrtums wirksam angefochten. Uns ist bewusst, dass in einigen Fällen bereits Geräte ausgeliefert wurden. Auch wenn der Vertragsabschluss aufgrund der Anfechtung rückwirkend als nicht erfolgt gilt, möchten wir uns für die entstandenen Umstände ausdrücklich entschuldigen. Wir bitten Sie daher, das gelieferte Gerät /die gelieferten Geräte an uns zurückzusenden. Natürlich übernehmen wir sämtliche Rücksendekosten. Ein entsprechendes Retourenlabel erhalten Sie per separater E-Mail von uns.
Was Sie jetzt tun können:
Verpacken Sie das Gerät bitte transportsicher.
Kleben Sie das Rücksendeetikett gut sichtbar auf das Paket.
Geben Sie die Sendung in einer Filiale der Deutschen Post oder bei DHL ab.
Eine Nutzung des Geräts über diesen Zeitpunkt hinaus ist leider nicht gestattet.
Für Rückfragen oder bei Unterstützungsbedarf steht Ihnen unser Team selbstverständlich zur Verfügung. Nochmals vielen Dank für Ihr Verständnis – wir freuen uns, Sie auch künftig mit passenden Produkten und Services zu begleiten.
@Maechschen , Nutzung verboten
Eigentlich dürfen die das nicht schreiben.
Ebenso dürftest du ihn auch behalten nach dem Gesetzt.
Es wurde ja, trotz Storno, 5 Tage später versendet.
Blockzitat
Unerwünschte Pakete gehören dem Verbraucher, wenn er sie nicht bestellt hat. Er muss sie nicht bezahlen und kann sie behalten, benutzen oder entsorgen.
Was tun bei unerwünschten Paketen?
Prüfen, ob eine Rechnung beigefügt ist
Prüfen, ob der Rechnungsbetrag abgebucht wurde
Klären, wie es dazu gekommen ist, dass die Ware zugeschickt wurde
Prüfen, ob das Paket für einen anderen Empfänger bestimmt war
Ausnahmen
Es gibt Ausnahmen, wenn:
Das Paket nicht für den Verbraucher bestimmt war
Ein Irrtum des Unternehmens vorlag und der Verbraucher diesen erkennen konnte
Der Absender die Ware zurückverlangen kann, weil sie erkennbar an einen falschen Empfänger zugesandt wurde
Er muss es zurückgeben. Kommt er nicht raus. Rechtlich steht die Telekom da auf sicheren Beinen. Ein zurück treten vom Kaufvertrag dürfen beide Seiten, auch nach Lieferung. Bei B2B kann der Verkäufer sogar Schadenersatz verlangen wenn die Sache benutzt wurde. Alles schon erlebt selber.
Aber, wenn ich den nicht zurückgebe, könnte die Telekom wohl kein Schadenersatz verlangen, weil sie dazu ihre Kalkulation offenlegen müsste und eine Herausgabeklage wäre unverhältnismäßig…
Warum eigentlich?
Muss sich ja auch irgendwann ändern…
Der angekündigte Retourenschein fehlt auch noch
@Grinch
Kannst Du mal den Teil zum S7 fail abtrennen?
Wenn ich die Telekom wäre, hätte ich die S7er solange außer Funktion gesetzt, bis alle zurück geschickt werden. Ich verstehe nicht, woran das Problem ist, den Router einfach zurückzuschicken.