Speedport 7

Guten Tag @Maechschen,

am Wochenende vom 29. und 30. März 2025 kam über unseren Onlineshop versehentlich ein Vertrag über besserWLAN FUT 2, zustande.

Leider ist uns ein Fehler unterlaufen, indem besserWLAN FUT 2, welches zunächst ausschließlich für einen konzerninternen Test vorgesehen war, versehentlich auf unserer externen Produktbestellseite sichtbar war. Wir fechten daher den Vertrag gemäß § 119 BGB wegen eines Erklärungsirrtums an.

Wir bedauern diesen Fehler zutiefst und möchten Sie darüber informieren, dass die Bestellung für das genannte Produkt nicht ausgeführt werden kann. Wir bitten um Ihr Verständnis und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Selbstverständlich werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt. Sollten Sie Fragen zu dieser Angelegenheit haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Kundenservice der Telekom

Hat sich wohl erledigt oder hat jemand ne Lieferung erhalten?

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Das wirst du nicht erfahren,davon kannst ausgehen

glaube bei einigen ging es,

Da man es ja weiß das es ein Fehler war/ist wäre es auch falsch es an die große Glocke zu hängen das man das Gerät hat

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Weiß jemand, wie man den Router einrichtet?

Telekom hat vorgestern wider erwarten geliefert, nun kam eine Nachricht

Guten Tag @Maechschen,

wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 2. April 2025 mitgeteilt haben, kam es am Wochenende vom 29. bis 30. März 2025 versehentlich zur Veröffentlichung eines noch nicht freigegebenen Testprodukts auf unserer Bestellseite.
Den dadurch entstandenen Vertrag über besserWLAN FUT 2 haben wir gemäß § 119 BGB wegen eines Erklärungsirrtums wirksam angefochten.
Uns ist bewusst, dass in einigen Fällen bereits Geräte ausgeliefert wurden. Auch wenn der Vertragsabschluss aufgrund der Anfechtung rückwirkend als nicht erfolgt gilt, möchten wir uns für die entstandenen Umstände ausdrücklich entschuldigen.
Wir bitten Sie daher, das gelieferte Gerät /die gelieferten Geräte an uns zurückzusenden.
Natürlich übernehmen wir sämtliche Rücksendekosten. Ein entsprechendes Retourenlabel erhalten Sie per separater E-Mail von uns.
Was Sie jetzt tun können:
Verpacken Sie das Gerät bitte transportsicher.
Kleben Sie das Rücksendeetikett gut sichtbar auf das Paket.
Geben Sie die Sendung in einer Filiale der Deutschen Post oder bei DHL ab.

Eine Nutzung des Geräts über diesen Zeitpunkt hinaus ist leider nicht gestattet.

Für Rückfragen oder bei Unterstützungsbedarf steht Ihnen unser Team selbstverständlich zur Verfügung.
Nochmals vielen Dank für Ihr Verständnis – wir freuen uns, Sie auch künftig mit passenden Produkten und Services zu begleiten.

Freundliche Grüße

Kundenservice der Telekom

Das Versandhaus verschickt halt Sachen. Die bekommen den Auftrag und denen ist es egal ob es noch im test ist oder nicht. Es wurde bestellt also weg damit zum Besteller

Aber das zeigt nur wieder das Geräte alle da sind und das die Test das unnötig in die Länge zieht

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Am 2. April stornieren sie, am 07. April schicken die es raus…

Telekom hat nochmal geschrieben:

Guten Tag @Maechschen,

wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 2. April 2025 mitgeteilt haben, kam es am Wochenende vom 29. bis 30. März 2025 versehentlich zur Veröffentlichung eines noch nicht freigegebenen Testprodukts auf unserer Bestellseite.
Den dadurch entstandenen Vertrag über besserWLAN FUT 2haben wir gemäß §
?119 BGB wegen eines Erklärungsirrtums wirksam angefochten.
Uns ist bewusst, dass in einigen Fällen bereits Geräte ausgeliefert wurden. Auch wenn der Vertragsabschluss aufgrund der Anfechtung rückwirkend als nicht erfolgt gilt, möchten wir uns für die entstandenen Umstände ausdrücklich entschuldigen.
Wir bitten Sie daher, das gelieferte Gerät /die gelieferten Geräte an uns zurückzusenden.
Natürlich übernehmen wir sämtliche Rücksendekosten. Ein entsprechendes Retourenlabel erhalten Sie per separater E-Mail von uns.


Was Sie jetzt tun können:

  • Verpacken Sie das Gerät bitte transportsicher.
  • Kleben Sie das Rücksendeetikett gut sichtbar auf das Paket.
  • Geben Sie die Sendung in einer Filiale der Deutschen Post oder bei DHL ab.

Eine Nutzung des Geräts über diesen Zeitpunkt hinaus ist leider nicht gestattet.

Für Rückfragen oder bei Unterstützungsbedarf steht Ihnen unser Team selbstverständlich zur Verfügung.
Nochmals vielen Dank für Ihr Verständnis – wir freuen uns, Sie auch künftig mit passenden Produkten und Services zu begleiten.

Freundliche Grüße

Kundenservice der Telekom

Und wenn man einfach die Mail Ignoriert „Ups hab ich garnicht gesehen war wohl im Spam gelandet“ was wollen sie machen

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Warum sollte man das machen wollen? Einfach retournieren und gut ist

@Maechschen , Nutzung verboten :joy:
Eigentlich dürfen die das nicht schreiben.
Ebenso dürftest du ihn auch behalten nach dem Gesetzt.
Es wurde ja, trotz Storno, 5 Tage später versendet.

Blockzitat
Unerwünschte Pakete gehören dem Verbraucher, wenn er sie nicht bestellt hat. Er muss sie nicht bezahlen und kann sie behalten, benutzen oder entsorgen.

Was tun bei unerwünschten Paketen?

  1. Prüfen, ob eine Rechnung beigefügt ist
  2. Prüfen, ob der Rechnungsbetrag abgebucht wurde
  3. Klären, wie es dazu gekommen ist, dass die Ware zugeschickt wurde
  4. Prüfen, ob das Paket für einen anderen Empfänger bestimmt war

Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen, wenn:

  • Das Paket nicht für den Verbraucher bestimmt war
  • Ein Irrtum des Unternehmens vorlag und der Verbraucher diesen erkennen konnte
  • Der Absender die Ware zurückverlangen kann, weil sie erkennbar an einen falschen Empfänger zugesandt wurde

Betrugsmasche „Brushing“

Unerwünschte Pakete können auch Betrug sein, wenn Betrüger Pakete an öffentlich verfügbare Namen und Adressen senden.
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=G33XVXQPUV79Z2ZC

Das angeblich

hat man doch bestellt …

Ja, was aber Storniert wurde, und trotzdem versendet wurde, somit unerwünscht.
Ist meine Meinung, ich bin kein Jurist.

Das hier wird zutreffen

Er muss es zurückgeben. Kommt er nicht raus. Rechtlich steht die Telekom da auf sicheren Beinen. Ein zurück treten vom Kaufvertrag dürfen beide Seiten, auch nach Lieferung. Bei B2B kann der Verkäufer sogar Schadenersatz verlangen wenn die Sache benutzt wurde. Alles schon erlebt selber.

Mietvertrag, wo der Mietgegenstand eh im Eigentum des Vermieters bleibt.

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Warum wegen so etwas Zirkus machen? Versteh ich nicht.

Läuft doch sowieso nicht an deinen AS wer nicht im FUT gemeldet ist

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Das sehe ich anders,

Sehe ich anders

Jedoch ist die Telekom in der Holschuld…

Aber, wenn ich den nicht zurückgebe, könnte die Telekom wohl kein Schadenersatz verlangen, weil sie dazu ihre Kalkulation offenlegen müsste und eine Herausgabeklage wäre unverhältnismäßig…

Warum eigentlich?
Muss sich ja auch irgendwann ändern…

Der angekündigte Retourenschein fehlt auch noch

@Grinch
Kannst Du mal den Teil zum S7 fail abtrennen?

Wenn ich die Telekom wäre, hätte ich die S7er solange außer Funktion gesetzt, bis alle zurück geschickt werden. Ich verstehe nicht, woran das Problem ist, den Router einfach zurückzuschicken.

Kann die Telekom das technisch?

Habe ich gesagt, dass ich nicht bereit bin ihn zurückzugeben?

Wenn ich die Telekom wäre, hätte ich die S7er gar nicht versandt