Speedport 7

Ja.

Regt dich nicht auf :rofl: sind ja nicht deine Router die du versehentlich Versendet hast

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Von Vertragsrecht / vom BGB hat hier zumindest keiner Ahnung.

Stand denn irgendwo ein Datum bis wann der Router zurückgeschickt werden soll? Falls nicht, vielleicht mal abwarten bis eine zweite Aufforderung kommt?

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@Grinch
Warum sind die ursprünglichen Links im Startbeitrag nun weg?

Ich bin mal gespannt, ob der Router dann wirklich nur über die MeinMagenta App eingerichtet werden kann.

Ist meiner Meinung nach dann schon eher ein Downgrade, da man wohl kaum alle Funktionen der Weboberfläche dort abbilden kann.

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Kein 6ghz, kein usb Speicher Support. Die neue Super Kiste seitens Telekom

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Auch wenn ich der Hardware aus Bonn aus diversen Gründen ja abgeschworen habe, den Speedport 7 werde ich mal im Auge behalten.

Warum?

AVM wurde bekanntlich von einer „Heuschrecke“ verspeist, nicht ganz so krass, aber der sich dort abzeichnende Weg gefällt mir überhaupt nicht! Vor kurzem, bitte nicht fragen wann genau, gab es da eine Meldung g von wegen „Neue Domain…alles schöner…bliblablupp“ und die klang imho schon nach Aussicht auf „Wir schärfen die Marke und dann geht aber los“, was dann losgeht kann sich jeder selbst abfingern.
Weiter, was AVM in letzter Zeit an Modellen vorstellt ist irgendwas zwischen Fisch und Fleisch, so die konsequente Fortsetzung 7490…7590…7590ax… sehe ich derzeit nicht bei AVM und irgendwas lässt mich da auch langsam zweifeln. Mal guggen…

Ja, AVM packt zumeist deutlich mehr Funktionalität in seine Router, aber die Telekom scheint sich bei den Speedport ja anzunähern. (Bitte keine Diskussion „Braucht man das?“, das mag jeder für sich im stillen Kämmerlein ausmachen).
Bugs und was da so krabbelt? Kann AVM auch, dien Telekom macht aber aus Bugs auch gerne mal Features (jaja, Stammtisch), aber was man als Nutzer seit Jahrzehnten aus Blickwinkel „Fritte“ eben mitbekommt.
Ärgernis Speedphone! Warum hat die Telekom ohne Not diese voll kompatiblen DECT Telefone zum Speedport eringestellt? Und nein, DECTR/GAP ersetzt einfach ein komplett auf den Router zugeschnittenes Telefon nicht. Und da Siemens oder eben daraus folgend Gigaset auch nicht mehr wirklich lebt ist das echt die Schwachstelle der Speedport für mich, noch, auch wenn Festnetztelefonie ja kaum noch genutzt wird. Und nicht zu vergessen, die App fürs Mobile Phone wurde von der Telekom ja komplett eingestampft. (Irre)

Also, mal vom Part Festnetz ab, wenn der von AVM eingeschlagene Kurs weiter in die jetzige Richtung läuft, mir irgendwann der Verzicht auf Fritz!Phone (App) nicht mehr aufstösst, ja dann wird’s irgendwann hier ein Speedport (womöglich 8).
Zumal, bezüglich Mesh ist die Telekom bei der Hardware zumindest von aussen betrachtet echt besser aufgestellt, als AVM. Was zB echt nervt, die Fritte ist immer der Master, meist hängt die aber am unmöglichsten Ort in der Wohnung…

Whatever - Gedankengänge…

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Also ich sehe da noch Links und habe auch nichts entfernt :man_shrugging:
Aber sie zeigen natürlich keinen Speedport 7 mehr :sweat_smile:

Mein KI Anwalt sagt folgendes:
Das Vorgehen der Telekom, wie du es schilderst, beruft sich auf § 119 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), genauer:
§ 119 Abs. 1 BGB – Anfechtung wegen Irrtums.

Dabei geht es um den sogenannten Erklärungsirrtum – also den Fall, dass jemand versehentlich eine Willenserklärung abgibt, die er so nicht abgeben wollte (z. B. falsche Zahl, falsches Produkt, falscher Preis). In so einem Fall kann der Erklärende die Erklärung anfechten, was den Vertrag rückwirkend (ex tunc) nichtig macht – also so, als hätte es ihn nie gegeben.

Voraussetzungen für eine wirksame Anfechtung:

  1. Ein relevanter Irrtum muss vorliegen – hier: Die versehentliche Veröffentlichung eines nicht freigegebenen Produkts.
  2. Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, sobald der Irrtum erkannt wurde (§ 121 BGB).
  3. Die Anfechtung muss dem Kunden gegenüber erklärt werden.

Ist das Vorgehen rechtlich zulässig?

Ja, aus rechtlicher Sicht ist das grundsätzlich zulässig, wenn die Telekom tatsächlich einen Erklärungsirrtum glaubhaft macht (z. B. falsche Einstellung im Shop, Testprodukt versehentlich freigeschaltet).
Solche Fälle hat es auch in der Vergangenheit bei anderen Firmen gegeben – etwa bei extremen Preisfehlern – und wurden von Gerichten in der Regel zugunsten der Unternehmen entschieden, sofern der Irrtum erkennbar oder plausibel war.

Wichtig:

Wenn du als Kunde das Gerät in gutem Glauben bestellt hast, aber klar erkennbar war, dass es sich um einen Fehler handelt (z. B. außergewöhnlich günstig oder ungewöhnlich), dann stehen deine Chancen schlecht, den Vertrag durchzusetzen.

Fazit:

Die Telekom beruft sich korrekt auf § 119 BGB und hat in einem solchen Fall das Recht, den Vertrag wegen eines Erklärungsirrtums anzufechten, wodurch der Vertrag als nicht zustande gekommen gilt. Die Rückforderung des Geräts ist also rechtlich gedeckt.

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Ich meine die ursprünglichen Links hat die Forensoftware vermutlich beim Verschieben überschrieben :wink:

Erscheint als Typ A (Arcadyan), Typ B (Sagemcom), Typ C (ASKEY) und Typ Max (ASKEY)

Ganz schön viele Typen. Bin auf MAX gespannt was er dann so mehr mit sich bringt gegenüber den anderen Modellen

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Hatte mich heute spontan mal beworben und bereits die Zusage zum Test. Die nehmen scheinbar jeden jetzt :smiley:

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Ok, ich weiß jetzt warum die jeden nehmen :stuck_out_tongue_winking_eye: Box wurde gerade wieder verpackt und der Retoureschein ausgedruckt von mir. :see_no_evil: Übel übel übel. Mehr darf man ja nicht sagen.

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Immer deine Untertreibungen. :joy:

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Also entsprach das Gerät nicht deinen Erwartungen… Retoure und gut ist.

Es ist eine BETA…BETA…BETA…herrje!

Das hat nichts mehr mit Beta zu tun, wenn die den Router bald auf den Markt schmeißen wollen. Ich sag nur ein Speedport 1 ist stabiler

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